Seminar
Termin: 15.05.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Nordschwarzwald (Pforzheim)

Die Europäische Union hat gegen verschiedene Länder Teilembargos erlassen. Deren Anwendbarkeit sind von jedem Ausführer vor jeder Ausfuhr zu prüfen. Je nach Land können diese Embargos unterschiedliche Ausprägungen haben - von Personenlistungen über warenbezogene Beschränkungen bis hin zum Technologietransfer u.v.m. Eventuelle Verstöße gegen Embargovorschriften können ordnungs- und strafrechtlich geahndet werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge