Ein Ermächtigter Ausführer kann Präferenznachweise in Form von Ursprungserklärungen jederzeit eigenverantwortlich ohne Mitwirkung der Zollverwaltung ausstellen – unabhängig von einer Wertgrenze. Dies sichert einem Unternehmen eine deutliche Beschleunigung der Prozesse und bringt höhere Flexibilität mit sich. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seine Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung und Kenntnis des Präferenzrechts nachweist. Dies erfolgt unter anderem anhand der internen Arbeits- und Organisationsanweisung sowie der Benennung eines Gesamtverantwortlichen. Dieser ist Ansprechpartner für den Zoll und muss über die erforderlichen Kenntnisse des Präferenzrechts verfügen.
Ermächtigter Ausführer - praktische Tipps zur Arbeits- und Organisationsanweisung
Seminar
Termin:
07.11.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Rhein-Neckar