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Webinar
Termin: 09.12.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Zur Überprüfung der gesetzeskonformen Abwicklung des Warenverkehrs hat der deutsche Zoll die Möglichkeit, Unternehmen einer behördlichen Prüfung zu unterziehen. Es gibt folgende Prüfungsarten: 
• Zollprüfung
• Außenwirtschaftsprüfung
• Präferenzprüfung

Welche Unternehmen werden geprüft?
In der Regel werden vorwiegend diejenigen Unternehmen geprüft, die am Warenverkehr mit Drittländern (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten) teilnehmen. Grundsätzlich können aber alle Firmen einer Prüfung unterzogen werden, auch die, die nur innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union tätig sind, da auch bei Lieferungen innerhalb der EU bei bestimmten Konstellationen Genehmigungspflichten oder güterspezifische Hinweispflichten bestehen können. 

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr