Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
Japan hat mit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2019 die Zölle auf 94 Prozent aller Einfuhren auf Präferenzursprungswaren der EU abgeschafft. Die EU hat mit dem Inkrafttreten sogar 99 Prozent der Einfuhrzölle für Präferenzursprungswaren aus Japan abgeschafft. Neben den Zollabschaffungen sind auch stufenweise Zollreduzierungen mit dem Eintritt des Abkommens für die verbleibenden Waren eingeleitet worden.
Sowohl Im- als auch Exporteure der EU können von diesem Freihandelsabkommen profitieren, wenn sie die präferenziellen Ursprungsregeln des Abkommens nachweislich anwenden und die Waren dann zollfrei oder zollbegünstigt handeln.
Im Rahmen des Webinars werden die Ursprungsregeln anhand von praktischen Beispielen dargestellt. Der Fokus liegt dabei bei den zahlreichen Besonderheiten der Ursprungsermittlung sowie bei den Regelungen des präferenziellen Ursprungsnachweises im Kontext des EPA-Abkommens.