Sprechtag
Termin: 06.05.2025
Ort: Leipzig, online, Deutschland
Veranstalter: Handwerkskammer zu Leipzig

Bei der Durchführung von grenzüberschreitenden Handwerksleistungen müssen diverse rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen beachten werden, die - wenn sie nicht eingehalten werden - kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen können.

So gab es in der Schweiz und Spanien aktuell Änderungen bei den zu nutzenden Meldeportalen. Entsendungen in die Schweiz sind neuerdings über das neue Portal EasyGov.swiss anzumelden, für das vorab eine Registrierung nötig ist. Zudem benötigen Unternehmen eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die mit der Registrierung im neuen Portal beantragt wird. Auch in Spanien gibt es nun mit dem Ley45-Portal ein zentrales Meldetool für Entsendungen, das auch auf Englisch verfügbar ist. In Italien wiederum müssen Baubetriebe auch bei Entsendungen die Regelungen rund um den neuen Baustellenführerschein beachten.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld des nächsten Auslandsauftrages zielgerecht zu den Änderungen im jeweiligen Zielland zu informieren.

Dieser Artikel ist relevant für:

Handwerk, Schweiz, Spanien