Seminar
Termin: 25.11.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Rhein-Neckar

Es gibt kaum ein exportierendes Unternehmen, das nicht vom US-amerikanischen (Re-)Exportkontrollrecht betroffen ist. Eine Anwendbarkeit der US-Vorschriften ist häufig dann gegeben, wenn US-amerikanische Waren, Technologien oder Software betroffen oder in europäischen Produkten enthalten sind. 

Für viele Unternehmen ist es daher unumgänglich, ein Grundwissen aufzubauen, um rechtzeitig zu erkennen, ob eine Anwendbarkeit des US-(Re)Exportkontrollrechts gegeben ist.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, USA