Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.
Zum 1.1.2025 werden sich wieder einige Änderungen bei den Meldungen zur Intrahandelsstatistik ergeben.
Im „Leitfaden zur Intrahandelsstatistik“ werden die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Es ist deshalb wichtig, die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer zu kennen. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung bzw. die Unterschiede dieser beiden Meldeverpflichtungen.
Für die Intrastat-Auskunftspflichtigen ist es wichtig, sich mit den Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Meldepflicht vertraut zu machen. Im Seminar erhalten die Teilnehmer auch Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Änderungen/Neuerungen, die sich auf die praktische Abwicklung der Intrastat auswirken.