Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland sind statistische Meldebestimmungen gemäß Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu beachten.
Hierbei handelt es sich um Meldevorschriften für Unternehmen, die jedoch auch Privatpersonen, Banken und öffentliche Stellen betreffen können. Meldepflichtig sind ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (ausgenommen Zahlungen für Warenein- und -ausfuhren sowie kurzfristige Kredite), bestimmte Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie das Vermögen von Inländern im Ausland bzw. von Ausländern im Inland (Beteiligungen).
Zusätzlich haben die Unternehmen im Kapital- und Zahlungsverkehr besondere außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen und ggf. Genehmigungsvorschriften aufgrund von Finanzsanktionen zwingend zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen gegen Finanzsanktionen drohen teils drastische Strafen.