Vielen Unternehmen, die Mitarbeiter zu Aufträgen, Montagen oder Serviceeinsätzen nach Italien entsenden ist nicht klar, inwieweit Meldevorschriften und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen in dem Entsendeland zu beachten sind und wie der Mitarbeitereinsatz vorbereitet werden sollte.
Seit dem 1. Oktober 2024 ist zusätzlich zur Entsendungsmeldung eine neue Anforderung hinzugekommen. Es muss überprüft werden, ob die Arbeitnehmer auf einer Baustelle i.S.d. italienischen Arbeitssicherheitsgesetzes tätig werden und ggf. vor Arbeitsbeginn der sog. “Baustellenführerschein” beantragt werden soll.