Seminar
Termin: 08.05.2025
Ort: Cottbus, Deutschland
Veranstalter: IHK Cottbus

Die Handelsabkommen, die die Europäische Union mit zahlreichen Staaten abgeschlossen hat, eröffnen durch die Einräumung von meist auf Gegenseitigkeit ausgerichteten Zollpräferenzen / Zollvergünstigungen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für einen begünstigten, in der Regel sogar zollfreien Marktzugang. Um diesen Kosten- bzw. Wettbewerbsvorteil praktisch nutzen zu können, müssen allerdings die zum Teil recht komplizierten Regelungen der Handelsabkommen genau eingehalten werden. Auch Zulieferer sind in den Prozess des Nachweises der Präferenzberechtigung im Rahmen der Abgabe von Lieferantenerklärungen eingebunden. Es müssen sich unter Wettbewerbsgesichtspunkten daher heute vermehrt auch Unternehmen mit dem Thema der Zollpräferenzen beschäftigen, die selbst nicht aktiv am Außenhandel teilnehmen.

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Zoll und Einfuhr