Die Bewilligung „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (Authorised Economic Operator - AEO) wurde mit dem Unionszollkodex (UZK) überarbeitet und aufgewertet. Doch die Beantragung erfordert einige Vorbereitung….
Das ambitionierte Ziel und wesentliche Element des EU-Sicherheitskonzepts, die Absicherung der Lieferkette beim internationalen Handel, veranlasst immer mehr Unternehmen die Bewilligung „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ zu erlangen. Erforderlich ist nicht nur zollrechtliche Kompetenz, sondern auch Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit, eine reibungslose Buchführung und angemessene Sicherheitsstandards sowohl physischer als auch datenschutzrechtlicher Natur. Doch wie können Sie alle Kriterien erfüllen, die im Selbstbewertungsbogen abgefragt werden?