Seminar
Termin:
27.05.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Kassel-Marburg
Im Rahmen des Veredelungsverkehrs können Unternehmen Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn Drittlandswaren in der Europäischen Union bearbeitet oder umgekehrt EU-Ware in einem Drittland bearbeitet werden sollen. Durch den Veredelungsverkehr lassen sich Kosten einsparen, da durch die Verfahrenserleichterung Halbfertigerzeugnisse oder Rohstoffe zollfrei eingeführt, veredelt bzw. verarbeitet und anschließend wieder ausgeführt werden können.
Bei der aktiven und passiven Veredelung handelt es sich um Zollverfahren, die einer Bewilligung durch den Zoll bedürfen.