Rund 28.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Dabei entsenden auch einige Luxemburger Arbeitgeber deutsche Grenzpendler zu Arbeitseinsätzen nach Deutschland oder in andere EU-Länder und manche Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer zeitweise jeweils an ihren Firmensitzen in Deutschland und in Luxemburg. Zudem arbeiten Grenzpendler auch vermehrt, zumindest tageweise, im Home-Office. Für den korrekten Umgang mit solchen grenzüberschreitenden Sachverhalten müssen sich Arbeitgeber mit den einschlägigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie auch den Vorgaben des Luxemburger Arbeitsrechts vertraut machen und dabei Gesetzesänderungen und relevante Rechtsprechung im Blick behalten.
Die Veranstaltung verschafft einen fundierten und praxisnahen Überblick über die wesentlichen Grundlagen und Neuerungen, die bei der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von deutschen Grenzpendlern zu beachten sind, und informiert über die wesentlichen Bestimmungen des Luxemburger Arbeitsrechts.