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Seminar
Termin: 16.12.2025
Ort: Bielefeld, Deutschland
Veranstalter: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Von exportierenden Unternehmen erwartet die Zollverwaltung, dass sie über eine funktionierende Exportkontrolle verfügen, die sich in der Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO-Export) widerspiegelt. Bei Beantragung des Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ ist die AuO-Export der Zollverwaltung vorzulegen. Ähnliches gilt beim Status „Zugelassener Ausführer“, bei dem die Dokumentation der Exportkontrolle verlangt wird. Auch nach der Dual-Use-Verordnung und der neuen EU-Intratransfer-Rüstungsrichtlinie sind Prüfprozesse zu dokumentieren. Selbst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann vom Exporteur verlangen, die bestehende Exportkontrolle schriftlich darzulegen, wie entsprechende Praxisfälle belegen. Doch wie baue ich die Exportkontrolle im Unternehmen auf, damit sie den Anforderungen genügt? Welche Informationen benötige ich von welchen Abteilungen? Wie kann ich meine Lieferanten mit einbinden? Und wie strukturiere ich meine Prozesse, damit das „Stoppschild“ aufleuchtet, wenn deutsche und europäische Exportvorschriften verletzt werden könnten oder ich Gefahr laufe, gegen die zum Teil auch in Deutschland zu beachtenden US-Gesetze zu verstoßen?

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge