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Seminar
Termin: 19.09.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Die Europäische Union hat gegen verschiedene Länder Teilembargos erlassen. Deren Anwendbarkeit sind von jedem Ausführer vor jeder Ausfuhr zu prüfen. Je nach Land können diese Embargos unterschiedliche Ausprägungen haben – von Personenlistungen über Waren bis hin zu Technologietransfer und mehr. Eventuelle Verstöße gegen Embargovorschriften können seitens der Behörden ordnungs- und strafrechtlich geahndet werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge