Nach einer kurzen Einführung in das grundsätzliche Sanktionsregime der EU gegen Russland werden Fallstricke im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der EU-Sanktionen besprochen. Genauer betrachtet werden dabei die Finanzsanktionen und die mittelbare Bindung an EU-Sanktionen im Falle von Geschäftsaktivitäten durch Tochtergesellschaften, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben und infolgedessen grundsätzlich nicht an die EU-Sanktionen gebunden sind. Darüber hinaus beschäftigt sich ein weiterer Themenpunkt mit den, aus den EU-Sanktionen resultierenden Pflichten deutscher Unternehmen in Bezug auf Geschäfte, die keine Verbindung zu Russland aufweisen. Auch auf die sogenannte „no re-export-to Russia“-Klausel, deren Anforderungen und die daraus resultierenden Due Diligence-Anforderungen für Geschäfte ohne Russlandbezug wird im Workshop eingegangen.
AUWI-Prax: Umsetzung der Russlandsanktionen in der Praxis
Workshop
Termin:
21.03.2025
Ort:
Dresden, Deutschland
Veranstalter:
IHK Dresden