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Seminar
Termin: 05.05.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Kassel-Marburg

Nicht-Unionswaren können im Zolllagerverfahren zeitlich unbegrenzt im Zollgebiet der Europäischen Union gelagert werden, ohne dass Zölle und Einfuhrabgaben erhoben oder handelspolitische Maßnahmen angewandt werden. 

Besonders bei Großimporten oder Zwischenlagerung von Waren mit anschließendem Weiterversand in ein Drittland ist das Zolllager von Vorteil.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr