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Seminar
Termin: 20.11.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Siegen

Für alle Unternehmen, die Waren in Drittländer liefern um Sie dort be- oder verarbeiten zu lassen oder Waren aus Drittländern erhalten, um sie in der EU zu be- oder verarbeiten, sind Veredelungsverkehre wie die aktive bzw. passive Veredelung eine Überlegung wert. Vorteile sind, dass kein Zoll bzw. nur ein Mehrwert verzollt werden muss. Diese beiden Zollverfahren dürfen jedoch nur mit einer zollamtlichen Bewilligung genutzt werden.
Reparaturen finden ebenfalls als „Veredelungsverkehre“ statt, jedoch spricht man hier von Ausbesserung und können durch Zollanmeldung bei jeder Einfuhr bzw. Ausfuhr beantragt werden. 
Kommen Waren zurück, da sie defekt sind, aus einem Lager kommen oder aus anderen Gründen, spricht man von Rückwaren. Wann eine Ware als „Rückware abgefertigt werden kann, wird hier ebenfalls behandelt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr