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Seminar
Termin: 06.11.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Köln

Wer Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, ist regelmäßig mit Zollverfahren befasst. Es muss nicht nur die Ausfuhr der Waren angemeldet werden - auch im Empfangsland sind Einfuhrformalitäten zu beachten. Darüber hinaus wird die ausländische Zollverwaltung die Waren nur freigeben, wenn eine Zollkaution in Höhe der Einfuhrabgaben (Zölle und Steuern) hinterlegt wird, deren Rückerstattung dann bei der Wiederausreise und -ausfuhr der Waren beantragt werden muss. Zuletzt stehen dann bei der Wiedereinfuhr in die Europäische Union weitere Zollformalitäten zur Erledigung an.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr