Seminar
Termin:
27.03.2025
Ort:
Mannheim, Deutschland
Veranstalter:
IHK Rhein-Neckar
Wer Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Warenmuster vorübergehend in Länder außerhalb der Europäischen Union einführt, muss diese Ware sowohl beim EU-Zoll als auch beim Zoll im Drittland anmelden.
Zeit und Geld können Unternehmen sparen, wenn sie hierfür das von den Industrie- und Handelskammern ausgestellte Carnet ATA/CPD nutzen. Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das von derzeit 76 Abkommensländern akzeptiert wird und den Unternehmen weitere Formalitäten und Abgaben an der Grenze erspart.