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Seminar
Termin: 04.11.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Rhein-Neckar

Wer Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Warenmuster vorübergehend in Länder außerhalb der Europäischen Union einführt, muss diese Ware sowohl beim EU-Zoll als auch beim Zoll im Drittland anmelden.

Zeit und Geld können Unternehmen sparen, wenn sie hierfür das von den Industrie- und Handelskammern ausgestellte Carnet ATA/CPD nutzen. Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das von derzeit 76 Abkommensländern akzeptiert wird und den Unternehmen weitere Formalitäten und Abgaben an der Grenze erspart.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr