Seminar
Termin:
30.06.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Das US- (Re-)Exportrecht und das chinesische Exportkontrollgesetz beanspruchen für sich weltweite Gültigkeit. Falls Sie Waren aus den USA oder China beziehen, unterliegen diese grundsätzlich dem jeweiligen (Re-)Exportrecht. . Vor einer Weitergabe dieser Güter sind die jeweiligen Reexportvorschriften zwingend zu prüfen. Ansonsten drohen empfindliche Sanktionen. Sofern amerikanische Güter (oder Software außerhalb der USA in ein Endprodukt (z. B. Maschine) eingebaut werden, kann dies ebenfalls dem US-Exportrecht unterliegen und genehmigungspflichtig sein (de-minimis-rule).