Um bei der Warenaus- und Wareneinfuhr eine reibungslose und einheitliche Abfertigung zu gewährleisten, werden alle Waren von einem systematisch aufgebauten Warenverzeichnis (sog. Nomenklatur) erfasst. Diese Klassifizierung bzw. Tarifierung erfolgt in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung in eine 8-stellige bzw. 11-stellige Codenummer. Anhand dieser Codenummer lassen sich neben der Ermittlung der oben erwähnten Einfuhrabgabensätze auch weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung verbundene Rechtsfolgen ableiten, z. B. ob Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, die Aus- bzw. Einfuhr einer Genehmigung oder Lizenz bedarf, gesonderte außenhandelsstatistische Angaben verlangt sind, die weitere zollrechtliche Behandlung von der Vorlage zusätzlicher Unterlagen abhängig ist oder bestimmte Maßnahmen meldepflichtig sind.
Das Grundprinzip der Tarifierung - Keine Ausfuhr ohne Nummer!
Seminar
Termin:
06.02.2025
Ort:
Bielefeld, Deutschland
Veranstalter:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld