Viele Ausführer haben Probleme zu erkennen, ob ihre Ausfuhr genehmigungspflichtig ist oder ob eine der Codierungskennziffern (X-, Y-, C-, etc.) in der Ausfuhranmeldung anzugeben ist. Wird z. B. die Y 901 Codierung (d. h. die Ware ist genehmigungsfrei nach EG-Dual-Use-VO) angegeben, ist dies eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie auch verantwortlich sind. Oder kann eine Genehmigung durch die Bundesbank zum Erhalt des Kaufpreises notwendig sein? Die Behörden bieten hierzu Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wie nutze ich diese Seiten? Wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was muss ich bei Hinweisen in EXT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen beachten? Treffen sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen?
Das Internet als effektives Tool bei der Exportkontrolle
Von den Sanktionslisten bis zur Codierung in der ATLAS-Ausfuhranmeldung
Seminar
Termin:
13.06.2025
Ort:
Bielefeld, Deutschland
Veranstalter:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld