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Seminar
Termin: 13.06.2025
Ort: Bielefeld, Deutschland
Veranstalter: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Viele Ausführer haben Probleme zu erkennen, ob ihre Ausfuhr genehmigungspflichtig ist oder ob eine der Codierungskennziffern (X-, Y-, C-, etc.) in der Ausfuhranmeldung anzugeben ist. Wird z. B. die Y 901 Codierung (d. h. die Ware ist genehmigungsfrei nach EG-Dual-Use-VO) angegeben, ist dies eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie auch verantwortlich sind. Oder kann eine Genehmigung durch die Bundesbank zum Erhalt des Kaufpreises notwendig sein? Die Behörden bieten hierzu Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wie nutze ich diese Seiten? Wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was muss ich bei Hinweisen in EXT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen beachten? Treffen sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen?

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge