Seminar
Termin:
07.04.2025
Ort:
Coburg, Deutschland
Veranstalter:
IHK zu Coburg
Das US- (Re-)Exportrecht beansprucht für sich weltweite Gültigkeit und gilt auch für nicht-amerikanische Firmen. Gleiches gilt für das chinesische Exportkontrollrecht!!!
Falls Sie Waren aus den USA oder China beziehen, unterliegen diese grundsätzlich dem jeweiligen (Re-)Exportrecht. Daher sind vor einem Kauf- / Weiterverkauf die jeweiligen Exportvorschriften zwingend zu prüfen. Gleiches gilt für Güter, die Transit durch die USA geliefert werden.