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Seminar
Termin: 07.04.2025
Ort: Coburg, Deutschland
Veranstalter: IHK zu Coburg

Das US- (Re-)Exportrecht beansprucht für sich weltweite Gültigkeit und gilt auch für nicht-amerikanische Firmen. Gleiches gilt für das chinesische Exportkontrollrecht!!!

Falls Sie Waren aus den USA oder China beziehen, unterliegen diese grundsätzlich dem jeweiligen (Re-)Exportrecht. Daher sind vor einem Kauf- / Weiterverkauf die jeweiligen Exportvorschriften zwingend zu prüfen. Gleiches gilt für Güter, die Transit durch die USA geliefert werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, China, USA