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Seminar
Termin: 21.11.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Bonn/Rhein-Sieg

Wenn ein Unternehmen am globalen Warenverkehr teilnimmt, ist es empfehlenswert bzw. im Zusammenhang mit dem AEO Pflicht, eine Person zu benennen, die sich in den Vorschriften des Zoll- und Außenwirtschaftsverkehrs auskennt und sich dabei wohl und sicher fühlt.

Die Bezeichnungen für den "auserwählten" Mitarbeiter*in, der mit Zollaufgaben betraut wird, sind dabei vielfältig: Zollverantwortliche*r, Zollreferent*in, Ansprechpartner*in Zoll, Gesamtverantwortliche*r Zoll oder auch Zollbeauftragte*r.

Doch was steckt hinter dieser Aufgabe? Der / die Zollbeauftragte hat Rechte, Pflichten und entsprechende Verantwortungsbereiche. Alles rund um das Thema Haftung und wie Einbindung des Zollbeauftragten ins Unternehmen wird im Seminar dargestellt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr