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Seminar
Termin: 18.03.2025
Ort: Gera, Deutschland
Veranstalter: IHK Ostthüringen zu Gera

Im Zuge der geänderten Vorgaben zur Umsetzung des Unionzollrechts ist eine Organisation (Trade Compliance) als Nachweis der betrieblichen Zuverlässigkeit und Kompetenz erforderlich.

Gemäß UZK (Unionszollkodex) müssen in den Unternehmen Mitarbeiter in der Funktion als „Zollverantwortlicher“ oder „Gesamtverantwortlicher Zoll“ benannt werden.

Entsprechend der Unternehmensorganisation unterscheiden sich Anforderungsprofil, Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung für den Zollverantwortlichen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr