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Seminar
Termin: 04.12.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Lahn-Dill (Dillenburg)

Seit mehr als einem Jahrzehnt stellt die Anlage I zum Regionalen Übereinkommen das zentrale Ursprungsprotokoll für alle Präferenzprüfungen für Länder der Paneuromediterranen Zone dar. Das heißt, bei der Ausstellung von förmlichen Präferenznachweisen (EUR.1/EUR-MED), Ursprungserklärungen auf der Rechnung und auch für Lieferantenerklärungen ist bei nachfolgenden Ländern nur noch eine einzige Rechtsquelle zu prüfen:
CH, LI, NO, FO, DZ, EG, IL, JO, LB, MA, PS, TN, AL, BA, MK, KO, ME, RS, MD, GE, UA

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr