Die ECCN ist die amerikanische Güterlistenummer für Dual-Use-Güter und damit das Pendant zu den in Anhang I der EG-Dual-Use-VO genannten Güterlistennummern der EU sowie dem Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste. Das US-amerikanische Exportkontrollrecht beansprucht weltweite Geltung. Die USA bejahen ihre Zuständigkeit für kontrollierte US-Güter im Handelsverkehr, wo immer diese sich in der Welt bewegen. Die seitens der USA kontrollierten Güter finden sich unter Nennung ihrer ECCN in der Commerce Control List (CCL). Unternehmen, die Güter aus den USA beziehen und diese -verbaut in deutschen Produkten oder auch unverbaut als Handelsware- weiterliefern, müssen prüfen, ob die Lieferung den US-Ausfuhrbestimmungen nach den EAR (Export Administration Regulations) unterfällt und die Güter danach seitens der USA kontrolliert werden.
Die Prüfung des US-Re-Exportkontrollrechts nach den EAR
Seminar
Termin:
26.11.2024
Ort:
online
Veranstalter:
IHK-Exportakademie GmbH