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Seminar
Termin: 04.09.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Lippe zu Detmold

Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Einschränkungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft. Die Teilnehmenden erhalten zunächst einen Überblick über die Systematik der Exportkontrolle. Im Anschluss wird die konkrete Anwendung anhand praktischer Beispiele behandelt. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung des erlernten Wissens in die Praxis.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge