Exportkontrolle bedeutet zu prüfen, was wird an wen wohin und wofür geliefert. Die Veranstaltung vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Regelungen der Exportvorschriften und gibt Tipps zur innerbetrieblichen Umsetzung der Exportkontrolle. Genehmigungspflichtige Dual-Use-Güter und Rüstungsgüter sind in Anlage I der Dual-Use-Verordnung, der Ausfuhrliste bzw. in den Anhängen zu den Finanzsanktionen zu finden. Anhand von Beispielen werden die umfangreichen Listen und allgemeinen Vorbemerkungen sowie Hilfsmittel zur Güterklassifizierung erläutert. Auf die Erfassung von Ersatzteilen und den bestehenden Erleichterungen bei einer Ausfuhrgenehmigungspflicht wird ebenfalls eingegangen. Daneben besteht aber auch eine Genehmigungspflicht für nicht-gelistete Güter aufgrund ihres Verwendungszwecks sowie mögliche Beschränkungen des Technologietransfers in Form von Zeichnungen, Datensätzen mittels elektronischer Medien oder Dienstleistungen. Beschränkungen bestehen zudem für die Lieferung von Waren an Embargoländer. Für gelistete Empfänger gelten Lieferverbote. Dies fordert die Identifizierung von Empfängern, Händlern und Kunden sowie deren Sperrung. Abgerundet wird das Seminar durch einen Blick auf die Organisation der Exportkontrolle, um straf- und bußgeldrechtliche Sanktionen zu verhindern.
Exportkontrolle in der Praxis
Seminar
Termin:
24.02.2025
Ort:
Bielefeld, Deutschland
Veranstalter:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld