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Seminar
Termin: 09.09.2024
Ort: Halle, Deutschland
Veranstalter: IHK Halle-Dessau

Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Bedingungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Zoll und Einfuhr