Service navi

Seminar
Termin: 11.11.2025
Ort: Reutlingen, Deutschland
Veranstalter: IHK Reutlingen

Das geltende Exportkontrollrecht ist komplex und stellt Unternehmen nicht selten vor große Herausforderungen bei der Umsetzung. Alle Auslandslieferungen müssen auf mögliche Verbote oder Genehmigungspflichten aus den EU-Embargoverordnungen, der EG-Dual-Use-VO und der deutschen Außenwirtschaftsverordnung hin überprüft werden. Möglich ist eine rechtssichere Abwicklung nur dann, wenn Struktur und Systematik des Exportkontrollrechts bekannt sind und im Unternehmen umgesetzt werden. 

Die Embargoregelungen der Europäischen Union normieren gegen bestimmte Personen, Unternehmen und Organisationen Bereitstellungsverbote. Diese verbieten es, den gelisteten Entitäten unmittelbar oder mittelbar Vermögenswerte jeglicher Art zur Verfügung zu stellen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stellt die EU den Unternehmen eine Sanktionsliste mit den Namen der gelisteten Personen, Unternehmen und Organisationen zur Verfügung. Nicht nur die EU arbeitet mit Sanktionslisten, auch die USA haben eine Reihe sog. Blacklists, die je nach Liste weltweit beachtet werden müssen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Zoll und Einfuhr