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Seminar
Termin: 28.10.2024
Ort: Bielefeld, Deutschland
Veranstalter: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Das US- (Re-)Exportrecht beansprucht für sich weltweite Gültigkeit und gilt auch für nicht-amerikanische Firmen. Gleiches gilt für das neue chinesische Exportkontrollrecht!!! Falls Sie Waren aus den USA oder China beziehen, unterliegen diese grundsätzlich dem jeweiligen (Re-)Exportrecht. Daher sind vor einem Kauf- / Weiterverkauf die jeweiligen Exportvorschriften zwingend zu prüfen. Gleiches gilt für Güter, die Transit durch die USA geliefert werden. Sollten amerikanische Güter (oder Software) außerhalb der USA in ein Produkt (z.B. Maschine) eingebaut werden, kann das Endprodukt ebenfalls dem US-Exportrecht unterliegen. Der Vortrag zeigt die zu beachtenden amerikanischen und chinesischen Exportvorschriften auf und stellt deren Umsetzung in der innerbetrieblichen Praxis dar. Der Aufbau der amerikanischen Ausfuhrliste (Commerce Control List) und der künftigen chinesischen Güterliste ist ebenso Thema wie die Berechnung der De-minimis-Kalkulation beim Einbau von US-Komponenten in ein deutsches Produkt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, China, USA