Webinar
Termin:
09.05.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Die "Aktive Veredelung" und "Passive Veredelung" gehören zu den Besonderen Verfahren nach Art. 210 Buchstabe d Unionszollkodex (UZK). Sie bieten viel Potential zur Kostenersparnis und Verfahrenserleichterung, da sie es Unternehmen ermöglichen, Rohstoffe oder Halbfertigerzeugnisse zollfrei einzuführen, zu veredeln oder zu verarbeiten und anschließend wieder auszuführen. Die Überführung in die aktive oder passive Veredelung bedarf einer Bewilligung, die entweder vorab oder im Rahmen der Überführung in das Verfahren (Zollanmeldung) beantragt und bewilligt werden kann.