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Webinar
Termin: 05.09.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

International tätige Firmen müssen neben den Zollgesetzen auch auf die Vorschriften der Exportkontrolle achten. Nichtbeachtung von Genehmigungspflichten und länderbezogenen Embargos können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Dies gilt auch für Firmen, die nicht im Rüstungsbereich tätig sind. Die Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU gelten für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (Stichwort Dual-Use). Darunter fallen oft technisch anspruchsvolle Produkte, Ersatzteile, Software und hochwertige Technologien. Ob eine Lieferung generell erlaubt ist, eine Genehmigung erforderlich bzw. verboten ist, hängt insbesondere davon ab,

- welche Güter/Technologien geliefert werden
- in welches Land Sie geliefert wird
- welche Personen/Institutionen eingebunden sind
- für welchen Verwendungszweck die Güter/Technologien gedacht sind

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge