International tätige Firmen müssen neben den Zollgesetzen auch auf die Vorschriften der Exportkontrolle achten. Nichtbeachtung von Sanktionen und länderbezogenen Embargos können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Dies gilt auch für Firmen, die nicht im Rüstungsbereich tätig sind. Die Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU gelten für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (Stichwort: Dual-Use!). Darunter fallen oft technisch anspruchsvolle Produkte, Ersatzteile, Software und hochwertige Technologien. Ob eine Lieferung generell erlaubt ist, eine Genehmigung erforderlich bzw. verboten ist, hängt oft von vielen Faktoren ab. Um dies zu prüfen ist ein funktionierendes innerbetriebliches Exportkontrollsystem unerlässlich.
Fokus Zoll: Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen
Webinar
Termin:
21.01.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim