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Webinar
Termin: 02.09.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Jede zu importierende oder exportierende Ware muss in den Zolltarif eingereiht werden. Von der richtigen Einreihung (Tarifierung) hängen z.B. die Höhe der Zollabgaben, Präferenzen, Exportkontrollmaßnahmen sowie erforderliche Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen ab.

Falsche Tarifierung zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen durch den Zoll. Vor allem die Maschinen- und Anlagenkapitel 84 und 85 werfen bei der Tarifierung oft Fragen und Unsicherheiten auf, auch im Bezug auf Ersatzteile oder Maschinenkombinationen betreffend. Die Bedeutung, korrekte Auslegung und vor allem Beachtung aller der umfangreichen Anmerkungen und Erläuterungen zu Abschnitt XVI bzw. den Kapiteln 84 und 85 ist unerlässlich und nicht zu unterschätzen. Einreihungsbeispiele aus dem EZT können ggf. auch hilfreich sein.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr