Die Bewilligung zum bzw. der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - Authorized Economic Operator) ist ein international anerkanntes Gütesiegel, das Unternehmen im Bereich der Zollabwicklung zum Teil erhebliche Vorteile bietet. Der AEO-Status wird von den Zollbehörden an Unternehmen verliehen, die bestimmte Sicherheitsstandards und/oder Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Ziel ist es, die durchgängige Sicherheit der internationalen Lieferkette zu erhöhen und gleichzeitig den globalen Handel zu erleichtern.
Vorteile für Inhaber des AEO-Status sind beispielsweise die erweiterte Eigenkontrolle (weniger physische Kontrollen durch die Zollbehörde) oder Erleichterungen und Vereinfachungen in den Zollanmeldungen und Zollverfahren. Wie jede Zollbewilligung ist aber auch der AEO mit einem gewissen Aufwand und fortlaufenden Monitoring verbunden, der nicht unterschätzt werden sollte. Das Ausfüllen des zur Beantragung notwendigen Fragebogens stellt Unternehmen oft schon vor die erste Hürde. Zudem ist es wichtig, die Zollprozesse nicht nur schriftlich festzuhalten, sondern sicherzustellen, dass sie im ganzen Unternehmen proaktiv umgesetzt werden.