Beim Thema Zollpräferenzen kommt man schnell in Berührung mit dem System des Registrierten Ausführers (Registered Exporter, kurz: REX): Grundlagen zum Thema REX sind sowohl für importierende als auch exportierende Unternehmen wichtig. In beiden Fällen wird die Erklärung zum Ursprung, anstelle der förmlichen Präferenznachweise EUR.1, als einzig zulässiger Präferenznachweis herangezogen.
Besondere Bedeutung hat der REX im Handel mit Großbritannien nach dem Brexit bekommen.
Das Verfahren des REX ist zudem im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU anzuwenden. Aber auch in bestimmten Freihandelsabkommen wird auf den REX bzw. die Erklärung zum Ursprung (eines REX) als Ursprungnachweis verwiesen - beispielsweise im Handel mit Vietnam, Japan und Kanada. Bei Lieferungen ab 6000 EUR ist beispielsweise ohne die REX-Bewilligung eine Präferenzerklärung gar nicht möglich.