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Seminar
Termin: 18.10.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Heilbronn-Franken

Was passiert eigentlich bei Retouren und Reparaturabwicklung hinsichtlich der Zollabgaben? Welche abgabensparende Wege gibt es? Unser Dozent zeigt Möglichkeiten auf.

Waren, die geplant ("Rückwaren") oder aufgrund besonderer Umstände ("Retouren") wieder in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, können ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in den freien Verkehr überführt werden. Dabei sind Bedingungen einzuhalten - ebenso wie bei Reparaturen: Werden diese außerhalb der EU durchgeführt und als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei. Auch Waren, die in der EU repariert und danach wieder ins Drittland überführt werden, können im Besonderen Verfahren der Aktiven Veredelung verzollt werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr