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Seminar
Termin: 26.08.2024
Ort: Siegen, Deutschland
Veranstalter: IHK Siegen

Ausführer haben ihre Lieferungen im Hinblick auf 

  • die Genehmigungspflichten zu prüfen und
  • die zutreffenden Codierungskennziffern (Y901, X002, Y920, 3LNA, etc.) in den Ausfuhranmeldungen anzugeben.  Die Codierung ist eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie verantwortlich sind!

Die Behörden bieten zur Durchführung der firmeninternen Exportkontrolle Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wo finde ich diese Informationen und wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was ist bei Hinweisen in EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen zu beachten? Treffen sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen?
Die erforderlichen Prüfschritte werden an Hand von Beispielen dargestellt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge