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Seminar
Termin: 22.11.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Heilbronn-Franken

Viele deutsche Unternehmen sind vom US-Re-Exportrecht betroffen, ohne es zu wissen. Berührungspunkte könnten gegeben sein, wenn beispielsweise US-Güter aus der Bundesrepublik Deutschland in andere Länder re-exportiert werden oder - in manchen Fällen - diese US-Güter als Vormaterialien in neue Produkte eingehen oder auch dann, wenn Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Da das US-Exportrecht nach US-Auffassung eine weltweite Gültigkeit entfaltet (sog. "exterritoriale Wirkung"), können auch deutsche Unternehmen mittelbar und unmittelbar betroffen sein.

Das Online-Seminar gibt einen Überblick zu den einschlägigen US-Vorschriften und vermittelt deren Grundlagen. Auf dieser Basis können die Teilnehmer in ihren Unternehmen geeignete Compliance-Maßnahmen vorbereiten. Verstöße gegen US-Vorschriften können auch für deutsche Unternehmen weitreichende Folgen wie beispielsweise (mitunter hohe) Bußgelder oder sogar einen Eintrag auf einer US-Sanktionsliste haben.

Grundkenntnisse im Bereich Zoll werden vorausgesetzt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Zoll und Einfuhr, USA