Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sind nach Maßgabe des Fremdvergleichsgrundsatzes zu ermitteln. Der ordnungsgemäße Umgang mit Verrechnungspreisvorgaben steht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelmäßig im Fokus von Betriebsprüfungen, da hier die Gefahr droht, dass Steuersubstrat ins Ausland abfließt. In den letzten Jahren wurde das Regelwerk für Verrechnungspreise mit Hilfe des BEPS-Aktionsplans der OECD auf internationaler Ebene ausgebaut. Zur einheitlichen Umsetzung der BEPS-Vorgaben innerhalb der EU hat Brüssel mit zwei Anti-Steuervermeidungsrichtlinien, ATAD I & II, reagiert, die auch Bestimmungen für den Umgang mit Verrechnungspreisen enthalten. Zum 1. Januar 2024 wurde auch in Luxemburg eine gesetzliche Grundlage für die Erstellung verpflichtender Dokumentationen geschaffen.
Das Webinar verschafft einen fundierten und praxisnahen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Verrechnungspreise in Luxemburg und Deutschland und beleuchtet in der Praxis bewährte Methoden zur Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen in Luxemburg. Informationen zu den ersten Erfahrungen im Umgang mit Verrechnungspreisdokumentationen in Luxemburg sowie zum Umgang mit Betriebsprüfungen in Luxemburg und Deutsch[and runden das Programm ab.