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Seminar
Termin: 11.09.2024
Ort: Detmold, Deutschland
Veranstalter: IHK Lippe zu Detmold

Die rechtmäßige Ausfertigung von Ursprungsbelegen durch den Hersteller, Importeur oder den Zwischenhändler ist an teilweise kompliziert erscheinende Voraussetzungen gebunden, die zuvor geprüft werden müssen. Auch Zulieferfirmen für den Exportbereich sollten die Ursprungsvorschriften beherrschen, wenn sie sich nicht Schadensersatzansprüchen wegen falscher Dokumente der belieferten Exporteure aussetzen wollen. Ebenso sind Warenempfänger verpflichtet, eingehende Ursprungsbelege zu prüfen, bevor die Daten ggf. in das unternehmenseigene Warenwirtschaftssystem eingepflegt werden oder eine Neuausfertigung für Kunden erfolgt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr