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Seminar
Termin: 05.11.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Ostthüringen zu Gera

Die Klassifizierung von Gütern in Güterlisten stellt für viele Unternehmen eine besondere Herausforderung dar. Unter dem Begriff „Güter“ werden dabei nicht nur Waren im engeren Sinne sondern auch Software und Technologie subsumiert. Die Ausfuhr bestimmter – sogenannter gelisteter – Güter aus der EU ist genehmigungsbedürftig, manchmal sogar verboten. Für manche Güter wird auch eine Verbringungsgenehmigung für innergemeinschaftliche Lieferungen benötigt. Die Zollverwaltung prüft – beispielsweise im Rahmen einer sog. Außenwirtschaftsprüfung – regelmäßig auch die Klassifizierung der Güter eines Unternehmens gegen die einschlägigen Güterlisten.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Zoll und Einfuhr