Service navi

Webinar
Termin: 24.04.2025
Ort: online
Veranstalter: Oldenburgische IHK

Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor wichtige Herausforderungen: Ab Ende 2025 dürfen Produkte wie Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl und Soja nur noch auf den europäischen Markt gelangen, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Unternehmen, die von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betroffen sind, müssen ab Inkrafttreten (voraussichtlich 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und 30. Juni 2026 für kleinere Unternehmen) bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten.

Dieser Artikel ist relevant für:

Nachhaltigkeit