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Seminar
Termin: 11.09.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Siegen

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden. Erstmals für den Berichtsmonat Januar 2022 sind in der Intrastat-Versendungsmeldung die Angaben zum „Ursprungsland“ und die „USt-ID-Nr.“ des Handelspartners verpflichtend anzumelden. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der „Geschäftsarten“ zu beachten. Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.