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Seminar
Termin: 18.09.2024
Ort: online
Veranstalter: Handelskammer Hamburg

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von "Intrastat-Meldungen" verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden. Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.