Seminar
Termin:
26.02.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Heilbronn-Franken
Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von "Intrastat-Meldungen" verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.
Erstmals für den Berichtsmonat Januar 2022 sind in der Intrastat-Versendungsmeldung die Angaben zum "Ursprungsland" und die "USt-ID-Nr." des Handelspartners verpflichtend anzumelden. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der "Geschäftsarten" zu beachten.